Information zur Überbrückungsphase und zum Schulstart
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie Sie vermutlich schon den Medien entnommen haben, findet auch nach den Osterferien kein regulärer Unterricht statt. Es wird aber natürlich wieder ein Betreuungsangebot an der Schule geben. Bitte melden Sie sich, sobald Sie dieses benötigen.
Information betreffend die Überbrückungsphase
Aufbauend auf den Vorgaben der Bundesregierung und ergänzend zu den am 31.3.2020 übermittelten Unterlagen ergeht seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Information, dass die Überbrückungsphase an den Schulen bis 26.4.2020 weitergeführt wird.
Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, soll das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch genommen werden; dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.
Information betreffend Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltung
In Ergänzung zum Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 11.3.2020, Zl. 2020-0.174.399, wird mitgeteilt, dass der Zeitraum, in welchem die Durchführung von Schulveranstaltungen gem. § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 idgF, sowie schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13a SchUG untersagt wird, bis auf Weiteres ausgeweitet wird.
Schulzentrum Hans Sachs
Allgemeine Sonderschule
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